Hausnummerierung

Den im Gemeindegebiet gelegenen Gebäuden (Hauptgebäude) sind von der Gemeinde nach Verkehrsflächen oder nach Ortschaften fortlaufende Hausnummern zuzuordnen. Diese Tafeln sind nach den Oö. Straßengesetz so anzubringen, daß sie von der Verkehrsfläche aus leicht sicht- und lesbar sind.

Zuständig