Fischerkarten

Dem Antrag werden angeschlossen bzw. werden vorgewiesen:

* Geburtsurkunde bzw. amtlicher Lichtbildausweis
* Meldezettel
* Bescheinigung (Nachweis der fischereilichen Eignung)
* 2 Passbilder

Die Kosten in Höhe von € 46,60 sind mittels Zahlschein zu begleichen (liegen am Marktgemeindeamt auf).

Antrag auf Ausstellung einer Fischerkarte

Zuständig