Jene Person, die die Anzeige erstattet, hat sich mit einem Ausweis (möglichst mit Lichtbildausweis) zu legitimieren. Dem Standesamt sind die vom/von der TotenbeschauärztIn ausgestellte "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" zu übergeben. Ferner sollen folgende Personaldokumente des/der Verstorbenen (soweit vorhanden) vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen